Gutachten-Waffenrecht – Fachpsychologische Gutachten Deutschland

Psychologische Gutachten nach dem Waffengesetz

Mein Name ist Falk Tiemann, und approbierter Psychotherapeut biete ich fundierte Gutachten zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung und persönlichen Eignung für Jäger und Sportschützen an.

Waffenrechtliches Gutachten nach § 6 WaffG

Ich bin Dipl.-Psych. Falk Tiemann und führe neben meiner psychotherapeutischen Tätigkeit waffenrechtliche Gutachten nach §6 WaffG durch.

Ich erstelle die Gutachten gemäß den Richtlinien der Deutschen Psychologen Akademie. Mein Fokus liegt auf der Bewertung von Jägern und Sportschützen, insbesondere unter 25 Jahren, die einen Nachweis der persönlichen Eignung oder Zuverlässigkeit für ihre Behörde benötigen. Gründe die einen Anlass für die Waffenbhörde geben sind u.a.:

 

Zweifel an der persönlichen Eignung nach Waffengesetz §6 Abs. 2

Die Waffenbehörde muss eine waffenrechtliche Begutachtung dann anordnen, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen, die an Ihrer geistigen und körperlichen Eignung Zweifel bzgl. ihrer Zuverlässigkeit bei der Behörde hervorrufen. Solche Tatsachen sind beispielsweise bei aktenkundiger Alkohol oder Drogenproblematik gegeben. Oder bei Selbst- oder Fremdgefährdung, z.B. wegen Aggressivität.

 

Sportschützen (unter 25 Jahren) §6 Abs. 3

Menschen, die noch unter 25 Jahre alt sind benötigen laut § 6 Abs. 3 einen Nachweis über die persönliche Eignung zum (großkalibrigen) Waffenbesitz. Ausgenommen sind Inhaber des Jagdscheins

 

Die Zweifel der Behörde können jedoch mit einem waffenrechtlichen Gutachten aus der Welt geräumt werden.

Erfahrung und Qualifikation

Seit 2019 bin ich nicht nur Diplom-Psychologe, sondern auch approbierter Psychotherapeut in eigener Praxis mit Kassenzulassung. Als solcher bin ich wie Verkehrspsychologen befugt oben genannte Gutachten anzufertigen.  Ebenfalls verfüge ich die Vorraussetzungen nach §4 WaffG und habe selbst auch die Waffensachkunde inne.

 

Seit 2019 führe ich eine Praxis in Bramsche, in der auch das Gutachten durchgeführt werden würde. Diese laufen jedoch nicht über die Krankenkasse, sondern müssen als Privatleistung nach Stundenaufwand abgerechnet werden. 

 

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

*Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Nachricht wurde erfolgreich gesendet

Kontakt aufnehmen

Dipl.-Psych. Falk Tiemann

Telefon: 05461 9080975

E-Mail: info@gutachten-waffenrecht.de

Adresse: Mühlenort 13, 49565 Bramsche

www.falk-tiemann.de

© 2026 Falk Tiemann. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.